Meisterprämie - Wertschätzung für den Führungsnachwuchs

Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule können seit Anfang 2020 die Meisterprämie beantragen. Die Förderung der Meisterausbildung in Höhe von 1.500 Euro bedeutet einen großen Schritt auf dem Weg zur Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung.

Ausbildungskurs Azubis

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Die Meisterprämie in Höhe von 1.500 Euro erhält jede Handwerkerin und jeder Handwerker, die bzw. der eine Meisterausbildung nach dem Handwerksregister A und B1 erfolgreich abgeschlossen hat und die Kriterien "Wohnort" oder "Arbeitgeber" erfüllt. Die Prämie wird rückwirkend für alle Meisterabschlüsse ab dem 1. Januar 2020 gewährt.

Ihre Meisterprämie beantragen Sie bitte bei der Handwerkskammer in Baden-Württemberg, von der Sie Ihr Meisterprüfungszeugnis erhalten haben. Wer die Meisterprüfung außerhalb Baden-Württembergs ablegt, aber in Baden-Württemberg wohnt oder arbeitet, beantragt die Meisterprämie bei der Handwerkskammer, in deren Kammerbezirk sein erster Wohnsitz liegt.


Wie beantrage ich die Meisterprämie?

1.              Laden Sie zunächst den Antrag auf Gewährung der Meisterprämie im Handwerk in Baden-Württemberg herunter.

2.              Nachdem Sie den Antrag gründlich durchgelesen haben, füllen Sie ihn bitte vollständig aus.

3.              Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus, unterschreiben Sie diesen und scannen Sie ihn anschließend wieder ein.

4.              Bitte wählen Sie folgenden Datei-Namen: Meisterprämie_Name_Vorname_Geburtsdatum (Beispiel: Meisterprämie_Mustermann_Max_01.01.2020).

5.              Schicken Sie den Antrag mit den notwendigen Nachweisen als PDF per E-Mail an meisterpraemie@hwk-freiburg.de

6.              Alternativ können Sie uns den Antrag und die notwendigen Nachweise auch auf dem Postweg zuschicken.


>>Den Antrag auf Gewährung der Meisterprämie im Handwerk in Baden-Württemberg finden Sie hier<<


Dem Antrag fügen Sie bitte folgende Nachweise bei:

  • Kopie des Prüfungszeugnisses
  • Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder
  • Nachweis der Meldebehörde über den Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses oder
  • Nachweis des Arbeitgebers, dass der Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Baden-Württemberg lag.

Fragen und Antworten rund um die Meisterprämie

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Meisterprämie im Handwerk finden Sie in den FAQs.

Ansprechpartner Fachbereich Meister- und Fortbildungsprüfung/Begabtenförderung


Andreas Hanser
Fachbereichsleiter
Telefon 0761 21800 250

meisterpraemie@hwk-freiburg.de

 
Vandana Flamm
Telefon 0761 21800 245
meisterpraemie@hwk-freiburg.de
Silke Vogt
Telefon 0761 21800 260

meisterpraemie@hwk-freiburg.de
Fabio Vermigallo
Telefon 0761 21800 260
meisterpraemie@hwk-freiburg.de

Meistergründungsprämie - Gründung und Nachfolge zahlen sich aus

Die zusätzlich eingeführte Meistergründungsprämie, eine Förderung von Betriebsgründungen durch Handwerksmeister, leistet außerdem einen nachhaltigen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg. Sie trägt auch dem Umstand Rechnung, dass im baden-württembergischen Handwerk in den kommenden Jahren rund 20.000 Betriebe einen Nachfolger suchen.

Weitere Informationen zur Meistergründungsprämie halten unsere Betriebswirtschaftlichen Beraterinnen und Berater bereit

Meisterausbildung/Meisterprüfung