Müssen an asbesthaltigen Bauteilen Arbeiten durchgeführt oder diese entfernt werden, ist aufgrund der krebserzeugenden Wirkung freigesetzter Asbestfasern zwingend eine Reihe von Schutzmaßnahmen einzuhalten. Diese setzen wiederum eine spezielle Sachkunde des Ausführenden voraus, die in der technischen Regel für Gefahrstoffe "TRGS 519 - Asbest - Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungsarbeiten" näher festgelegt ist. Diese Sachkunde kann über eine passende Schulung erlangt werden und ist 6 Jahre gültig. Danach ist eine Teilnahme an einem Auffrischungskurs notwendig, um den Sachkundenachweis aufrecht zu erhalten. Entsprechende Schulungen bietet beispielsweise unsere Gewerbe Akademie in ihrem Weiterbildungsportfolio unter gewerbeakadmie.de an.
Um als Auftraggeber auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie in der Praxis folgende Punkte beachten:
- Lassen Sie sich die gültige Sachkunde vor Beauftragung schriftlich nachweisen (am besten über eine beglaubigte Kopie des Zertifikats).
- Lassen Sie sich die vorab geforderte Mitteilung an das Umwelt-/Landratsamt bestätigen (am besten in Form einer Kopie der Mitteilung).
„Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung auf das Vorhandensein von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“
Leitlinie für die Asbesterkundung (341.58 KB)
Schadstoffratgeber der LfU-Bayern:
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