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Ausbildungsvergütung
Der Ausbildungsbetrieb bezahlt dem/der Auszubildenden eine angemessene Vergütung, die jährlich steigt. Rechtsgrundlage § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung
§ 17 Berufsbildungsgesetz