Die 1901 gegründete Handwerkskammer Freiburg - formaljuristisch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts - ist die Selbstverwaltungsorganisation des Handwerks in den Kreisen Ortenau, Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach sowie dem Stadtkreis Freiburg.

Vom Handwerk für das Handwerk


Vom Handwerk für das Handwerk

Selbstverwaltung bedeutet, dass das Handwerk in der Region seit über 100 Jahren seine Geschicke selbst in die Hand nimmt. Als wirtschaftliche Selbstverwaltung übernimmt die Handwerkskammer Aufgaben für den Staat.

Selbstverantwortung statt staatlicher Kontrollen lautet ihr Motto. Durch die gelebte Selbstverwaltung wird sichergestellt, dass die Ziele und Aufgaben der Handwerkskammer durch das Ehrenamt aus den konkreten Erfahrungen des Betriebsalltags heraus bestimmt werden. Damit werden im Handwerk Selbstbestimmung und höchste Praxisnähe groß geschrieben.
Durch die Wahl der Gremien und durch ihre Mitarbeit in der Organisation der Handwerkskammer Freiburg nehmen die selbstständigen Handwerker und ihre Arbeitnehmer unmittelbaren Einfluss auf die Arbeit der Handwerkskammer. Es ist die unbestrittene Stärke der Selbstverwaltung des Handwerks, dass sie die Handwerker zu Mitgliedern mit Rechten macht.

Selbstverwaltung

Die wichtigste gesetzliche Aufgabe im Bereich der Selbstverwaltung ist das Führen der Handwerks- und Lehrlingsrolle.

Handwerksrolle
Die Handwerksrolle ist ein Verzeichnis, in dem alle selbständigen Handwerker des Kammerbezirks mit dem von ihnen betriebenen Handwerk eingetragen werden. Die Handwerksrolle hatte früher die Form einer Papierrolle, heute werden die verzeichneten Betriebe elektronisch erfasst und geführt.

Wer sich in die Handwerksrolle eintragen möchte, muss die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen nachweisen. Auf Antrag stellt die zuständige Handwerkskammer danach den Bescheid über die Eintragung und die Handwerkskarte aus. Handwerksähnliche Betriebe und zulassungsfreie Handwerke werden in das Gewerbeverzeichnis eingetragen und erhalten eine Gewerbekarte.

Lehrlingsrolle
Die Lehrlingsrolle ist das Verzeichnis der Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnisse in anerkannten Ausbildungsberufen. Auch Änderungen bei Berufsausbildungs- und Umschulungsverträgen werden darin erfasst. Darüber hinaus dient die Lehrlingsrolle dazu, Lehrzeitnachweise zu erstellen, zum Beispiel für Renten- oder Versicherungsangelegenheiten.

Jede Ausbildung beginnt mit dem Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages und endet mit einer Gesellen- oder Abschlussprüfung. Während des Ausbildungszeitraums unterstützt und begleitet die Handwerkskammer die Lehrlinge und deren Ausbildungsbetriebe.

Interessenvertretung des Handwerks

Eine herausragende Aufgabe der Handwerkskammer Freiburg ist es, die berechtigten Interessen des Handwerks schlagkräftig gegenüber Politik, Verwaltung und allen anderen gesellschaftlichen Gruppen zu vertreten.

Kapitalkräftige Großunternehmen haben es bei Politikern und Verwaltung immer noch leichter als kleine und mittlere arbeitsintensive Betriebe. Behörden bewerten bei der Wirtschaftsförderung nicht selten die Anzahl der erhofften Arbeitsplätze und das mögliche Steueraufkommen eines Großbetriebes höher als die Gesamtsumme bei vielen Kleinbetrieben.

So gehören ungleiche Wettbewerbschancen, vor allem die hohen Lohnzusatzkosten, von denen die arbeitsintensiven Handwerksbetriebe einen Löwenanteil tragen müssen, zu den politischen Problemen, für deren Lösung sich die Handwerkskammer Freiburg mit eigenen Vorschlägen nachdrücklich auf Landes- und Bundesebene einsetzt.

Ihr politisches Credo lautet Abbau von Bürokratie und deshalb: Selbstverwaltung des Handwerks und seiner Organisationen statt staatlicher Kontrollen durch Gesetze und Verordnungen.

Auch auf europäischer Ebene setzt sich die Handwerkskammer Freiburg für eine angemessene Berücksichtigung der Interessen der kleinen und mittleren Betriebe ein.

Organe, Ehrenamt, Organigramm


Leitbild und Verhaltenskodex