Welche Handwerke zulassungspflichtig oder zulassungsfrei sind, können Sie im folgenden PDF-Dokument nachlesen:
Die Meisterprüfung ist eine staatliche Prüfung, die von ehrenamtlichen Meisterprüfungsausschüssen nach den Vorschriften der Handwerksordnung und der hierzu erlassenen Meisterprüfungsordnung abgenommen wird. Die Meisterprüfung gliedert sich in vier rechtlich selbstständige Prüfungsteile:
Teil I: Fachpraxis
Teil II: Fachtheorie
Teil III: betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse
Teil IV: berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse
Die einzelnen Teile der Prüfung können Sie in beliebiger Reihenfolge zu verschiedenen Terminen ablegen. Jeder Prüfungsteil kann bis zu dreimal wiederholt werden.
Teil I: Fachpraxis
Teil II: Fachtheorie
Teil III: betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse
Teil IV: berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse
Die einzelnen Teile der Prüfung können Sie in beliebiger Reihenfolge zu verschiedenen Terminen ablegen. Jeder Prüfungsteil kann bis zu dreimal wiederholt werden.
Zulassung zur Prüfung
Bei der Zulassung wird zwischen der Meisterprüfung zu einem zulassungspflichtigen (Anlage A) und einem zulassungsfreien (Anlage B) Handwerk unterschieden. Beim zulassungspflichtigen Handwerk ist für das selbstständige Betreiben eines Handwerks in der Regel die abgelegte Meisterprüfung Voraussetzung. Beim zulassungsfreien Handwerk ist dagegen kein Qualifikationsnachweis nötig.
Erforderliche Materialkosten, Raummiete und anfallende Schaumeisterkosten, die bei der Durchführung des Prüfungsteils I (Fachpraxis) anfallen, werden zusätzlich berechnet. Bei Wiederholungsprüfungen wird ebenfalls die gesamte Prüfungsgebühr für den jeweiligen Teil erhoben. Die Prüfungsgebühren werden mit der Prüfungseinladung erhoben und sind innerhalb von vier Wochen nach Zustellung der Einladung zur Zahlung fällig. Hier finden Sie die Aufstellung der Prüfungsgebühren für die Meisterprüfung noch einmal als PDF-Dokument zum Download.
Infoblatt zu den Meisterprüfungsgebühren (179.54 KB)
Aufstiegs-BAföG
Auf dem Weg zum Meister können Sie Unterstützung vom Staat erhalten - mit dem Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG). Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) können Meistervorbereitungskurse nämlich staatlich gefördert werden. Welche Förderung Sie wann beantragen können, finden Siehier.
Infos zur Online-Prüfung
Folgende Prüfungen werden bei der Handwerkskammer Freiburg in Form einer Online-Prüfung (digitale Prüfungsplattform) durchgeführt:- Meisterprüfung Teil III (wirtschaftl., kaufm. und rechtlicher Teil)
- Meisterprüfung Teil IV (berufs- und arbeitspädagogischer Teil)
- Fortbildungsprüfung: Geprüfte/r Fachmann/frau für kfm. Betriebsführung
- Fortbildungsprüfung: Ausbildereignungsprüfung
Mit unten stehendem Formular können Sie eine gebührenpflichtige (25 Euro) Zweitschrift Ihres Meisterbriefes oder Zeugnisses beantragen. Der Antrag steht nachfolgend als PDF-Dokument zum Download bereit.
Antrag Zweitschrift Meisterbrief / Zeugnis
Die Handwerkskammer Freiburg bietet seit 2018 die Zweitschrift des Meisterbriefes auch in traditionellem Design an.
Antrag Zweitschrift Meisterbrief / Zeugnis
Die Handwerkskammer Freiburg bietet seit 2018 die Zweitschrift des Meisterbriefes auch in traditionellem Design an.
Ihre Ansprechpartner
Alle Anfragen per E-Mail können Sie direkt an unser Team richten: meisterpruefung@hwk-freiburg.deMeisterprüfungsordnungen
- Bäcker MPVO
- Elektrotechniker MPVO
- Feinwerkmechaniker MPVO
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- Friseur MPVO
- Holzbildhauer MPVO
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- Kraftfahrzeugtechniker MPVO
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