Der Nachweis für qualifizierte Fachkräfte
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Insgesamt werden im Kammerbezirk jährlich ca. 2.500 Gesellen- und Abschlussprüfungen und ebenso viele Zwischenprüfungen abgenommen.
Jede und jeder Auszubildende muss mindestens eine Zwischenprüfung ablegen. Am Ende der Ausbildungszeit steht die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung. In einigen Ausbildungsberufen gibt es die so genannte "gestreckte Gesellen-/Abschlussprüfung".
Auch die gestreckte Abschlussprüfung ist zweigeteilt. Der erste Teil findet im Laufe des zweiten Ausbildungsjahrs statt. Der genaue Zeitpunkt ist in der Ausbildungsordnung für Ihren Beruf festgelegt. Der zweite Prüfungsteil folgt am Ende der Ausbildungszeit.
Gewährung besonderer Hilfen zum Ausgleich von Nachteilen behinderter Menschen
Damit den besonderen Belangen behinderter Menschen bei Prüfungen Rechnung getragen werden kann, ist es erforderlich, dass der Bedarf an besonderen Unterstützungsleistungen rechtzeitig bei der für die Prüfungsabnahme zuständigen Stelle angezeigt wird. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln und/oder Inanspruchnahme von Hilfsleistungen Dritter. Wir haben alle wichtigen Informationen zum Thema sowie den entsprechenden Antrag für Sie zusammengetragen.Ihre Ansprechpartner
Gesellen- und Abschlussprüfung
Telefon 0761 21800-225
Fax 0761 21800-233
tobias.krause@hwk-freiburg.de
Gesellen- und Abschlussprüfung
Telefon 0761 21800-235
Fax 0761 21800-233
tim.woldt@hwk-freiburg.de