Bei Fragen rund um diesen Themenkomplex stehen unsere Rechtsberater/-innen gerne zur Verfügung.
Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld
Die Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld laufen am 30. Juni 2023 aus. Ab dem 01. Juli 2023 gelten für den Bezug von Kurzarbeitergeld deshalb wieder die Voraussetzungen, die vor der Pandemie galten. Dann müssen wieder mindestens 30 Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Arbeitsausfall betroffen sein, bis Ende Juni sind es 10 Prozent in Verbindung mit einem Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiternehmer können nicht mehr über die Kurzarbeit unterstützt werden. Zudem müssen Betriebe ab Juli 2023 zuerst wieder negative Arbeitszeitsalden aufbauen, bevor das Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann.Aktuelle Informationen hierzu hat die Bundesagentur für Arbeit auf einer Themenseite zusammengestellt.
Die zur Beantragung notwendigen Formulare sind hier zu finden.
Unter der Hotline 0800 4 555520 erhalten Sie zudem Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber.
Umsatzsteuer auf Speisen zum internen Verzehr
Der seit dem 1. Juli 2020 befristet auf 7 Prozent gesenkte Umsatzsteuersatz für Speisen, die in einem Restaurant, einem Café oder einer Bar vor Ort verzehrt werden, wurde bis 31. Dezember 2023 verlängert. Davor lag der Umsatzsteuersatz für diese Speisen bei 19 Prozent. Getränke werden auch weiterhin mit dem Regelsteuersatz von 19 Prozent besteuert. Laut dem Bundesfinanzministerium kann daher bei so genannten Kombiangeboten aus Speisen inklusive Getränken (z. B. Buffet, All-Inclusive-Angebote) der auf die Getränke entfallende Entgeltanteil mit 30 Prozent des Pauschalpreises angesetzt werden.Alle Corona-Maßnahmen aufgehoben
Seit 1. April 2023 sind in Deutschland alle Corona-Verordnungen und -Maßnahmen aufgehoben.Informationen zur Aufhebung der Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg
Informationen zur Aufhebung der bundesweit geltenden Maßnahmen
Arbeitsschutzverordnung aufgehoben
Zum 2. Februar wurde die eigentlich bis 7. April laufende Corona-Arbeitsschutzverordnung aufgehoben. Die damit verbundenen Pflichten für Arbeitgeber sind damit ab dann nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.Informationen zur Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar
Impfterminportal für Baden-Württemberg
Corona-Impftermine können in Baden-Württemberg online über das Webportal www.impftermin-bw.de gebucht werden. Bürgerinnen und Bürger können gezielt nach einem Impftermin in der Nähe suchen und auch für weitere Personen einen Termin buchen. 660 Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und -ärzte sowie Apotheken aus Baden-Württemberg haben sich bereits bei diesem Portal registriert. Damit stehen rund 10.000 Impftermine pro Woche zur Buchung bereit. Jeden Tag kommen weitere Termine hinzu. Bei der Buchung eines Termins können gezielt Termine in der näheren Umgebung gesucht werden.Bürgerinnen und Bürger können dann aus den angebotenen Terminen auswählen, wann, wo und mit welchem Impfstoff sie geimpft werden möchten. Bei der Terminvergabe wird bereits im Vorfeld über den bei der Impfung verwendeten Impfstoff informiert. Direkt nach Abschluss einer Terminbuchung erfolgt per E-Mail oder per SMS eine Terminbestätigung. Man kann zudem nicht nur für sich, sondern auch für weitere Personen – etwa die Großmutter, den Partner oder die Freundin – einen Termin buchen.
Impfterminportal für Baden-Württemberg
Wichtige Kontakte und Informationen
Merkblatt für Unternehmen in Baden-Württemberg: Ansprechpartner auf einen BlickWirtschaftsministerium Baden-Württemberg, Corona-Hotline für Unternehmen: 0800 40 200 88
Bundeswirtschaftsministerium, Hotline zu wirtschaftsbezogenen Fragen: 030 186151515
Bundesagentur für Arbeit, Hotline zum Thema Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber: 0800 4 555520
Bundesgesundheitsministerium, Hotline zu allgemeinen Fragen: 030 346465100
Sozialministerium Baden-Württemberg, Hotline von 8 bis 18 Uhr: 0711 39555
Robert-Koch-Insitut, Hotline: 030 346465 100
Stadt Freiburg, Bürgertelefon der Stadt Freiburg: 115
Landratsamt Ortenau, Bürgertelefon Gesundheitsamt: 0781 805 9695
Landratsamt Emmendingen
Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald, Hotline 0761 2187 3003
Landratsamt Lörrach
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg, Hotline (montags bis sonntags zwischen 9 und 18 Uhr): 0711 904-39555