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Was ist das Ziel/der Fördergegenstand?
Dieses Förderprogramm will kleine und mittlere Unternehmen bei innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unterstützen. Förderfähig sind dabei Vorhaben in den Themenbereichen:
1) Innovative Vorhaben
Gefördert wird hierin die Entwicklung von neuen oder substantiell verbesserten Produkten, Verfahren / Prozessen oder Dienstleistungen. Gleichzeitig müssen diese auch neu für das Unternehmen sein.
2) Digitalisierungsvorhaben
Hierunter fallen Vorhaben zur Digitalisierung von Produktionsprozessen und von Produkten, die Entwicklung und Implementierung von Strategien und Konzepten zur Digitalisierung sowie alle mit der Digitalisierung verbundenen Weiterbildungsmaßnahmen. Die Vorhaben müssen zu einer für das Unternehmen neuen Anwendung führen.
3) Innovative Unternehmen
Gefördert werden hierin alle Vorhaben von Unternehmen, die von ihrer Grundausrichtung als innovativ oder schnell wachsend gelten. Dies wird anhand von Kriterien festgelegt, die sich an den Kriterien des Europäischen Investitionsfonds EIF orientieren.
4) Innovative Geschäftsmodelle
Dieser beinhaltet die Förderung der Entwicklung und Einführung innovativer Geschäftsmodelle, insbesondere zur Anpassung an neue Wertschöpfungsketten. Dabei muss das neue Geschäftsmodell eine Neuausrichtung des Unternehmens gegenüber seinen Kunden beziehungsweise auf dem Markt zum Ziel haben.
Details zu den förderfähigen Vorhaben in den Förderbereichen finden sich in der Anlage zum Programm-Merkblatt.
Bei der Förderung innovativer Unternehmen werden alle Aufwendungen des Unternehmens für Investitionen, Betriebsmittel und Warenlager finanziert. In den anderen Förderbereichen werden alle vorhabensbezogenen Aufwendungen für Investitionen und Betriebsmittel wie zum Beispiel Personalkosten, Kosten für externe F&E-Aufträge, IT-Kosten, Reisekosten finanziert.
Wie hoch ist die Förderung?
Da es sich hier um längerfristige, zinsverbilligte Kredite handelt, deren Konditionen von der Einstufung des antragstellenden Unternehmens abhängen, kann hier keine allgemeingültig Angabe gemacht werden. Nähere Informationen siehe Merkblatt der L-Bank. Die Förderung setzt sich aus Zinsverbilligung und einem Tilgungszuschuss von – je nach Themenbereich – bis zu 2 % der Bruttodarlehenssumme zusammen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Beansprucht werden kann die Förderungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die das KMU-Kriterium erfüllen. Für die Förderung innovativer Unternehmen (Förderbereich 3) müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein (siehe Anlage zum Merkblatt).
Grundsätzlich ist dieses Förderprogramm mit weiteren öffentlichen Förderprogrammen kombinierbar.
Ablauf der Förderung:
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbanken vor Beginn des Vorhabens und unter Abgabe einer Vorhabensbeschreibung. Für diese kann sich das Unternehmen von einem Sachverständigen kostenfrei unterstützen lassen (siehe Programm-Merkblatt).
Dieses Förderprogramm will kleine und mittlere Unternehmen bei innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unterstützen. Förderfähig sind dabei Vorhaben in den Themenbereichen:
1) Innovative Vorhaben
Gefördert wird hierin die Entwicklung von neuen oder substantiell verbesserten Produkten, Verfahren / Prozessen oder Dienstleistungen. Gleichzeitig müssen diese auch neu für das Unternehmen sein.
2) Digitalisierungsvorhaben
Hierunter fallen Vorhaben zur Digitalisierung von Produktionsprozessen und von Produkten, die Entwicklung und Implementierung von Strategien und Konzepten zur Digitalisierung sowie alle mit der Digitalisierung verbundenen Weiterbildungsmaßnahmen. Die Vorhaben müssen zu einer für das Unternehmen neuen Anwendung führen.
3) Innovative Unternehmen
Gefördert werden hierin alle Vorhaben von Unternehmen, die von ihrer Grundausrichtung als innovativ oder schnell wachsend gelten. Dies wird anhand von Kriterien festgelegt, die sich an den Kriterien des Europäischen Investitionsfonds EIF orientieren.
4) Innovative Geschäftsmodelle
Dieser beinhaltet die Förderung der Entwicklung und Einführung innovativer Geschäftsmodelle, insbesondere zur Anpassung an neue Wertschöpfungsketten. Dabei muss das neue Geschäftsmodell eine Neuausrichtung des Unternehmens gegenüber seinen Kunden beziehungsweise auf dem Markt zum Ziel haben.
Details zu den förderfähigen Vorhaben in den Förderbereichen finden sich in der Anlage zum Programm-Merkblatt.
Bei der Förderung innovativer Unternehmen werden alle Aufwendungen des Unternehmens für Investitionen, Betriebsmittel und Warenlager finanziert. In den anderen Förderbereichen werden alle vorhabensbezogenen Aufwendungen für Investitionen und Betriebsmittel wie zum Beispiel Personalkosten, Kosten für externe F&E-Aufträge, IT-Kosten, Reisekosten finanziert.
Wie hoch ist die Förderung?
Da es sich hier um längerfristige, zinsverbilligte Kredite handelt, deren Konditionen von der Einstufung des antragstellenden Unternehmens abhängen, kann hier keine allgemeingültig Angabe gemacht werden. Nähere Informationen siehe Merkblatt der L-Bank. Die Förderung setzt sich aus Zinsverbilligung und einem Tilgungszuschuss von – je nach Themenbereich – bis zu 2 % der Bruttodarlehenssumme zusammen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Beansprucht werden kann die Förderungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die das KMU-Kriterium erfüllen. Für die Förderung innovativer Unternehmen (Förderbereich 3) müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein (siehe Anlage zum Merkblatt).
Grundsätzlich ist dieses Förderprogramm mit weiteren öffentlichen Förderprogrammen kombinierbar.
Ablauf der Förderung:
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbanken vor Beginn des Vorhabens und unter Abgabe einer Vorhabensbeschreibung. Für diese kann sich das Unternehmen von einem Sachverständigen kostenfrei unterstützen lassen (siehe Programm-Merkblatt).