Was ist das Ziel/der Fördergegenstand?
Ziel des Programms ist es, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der beratenen Unternehmen zu erhöhen. Dazu werden Gutscheine für Beratungsleistungen in den beiden Bereichen Innovation und Digitalisierung angeboten.
Innovationsgutschein „go-inno“
Dieses unterstützen Produkt- und technische Verfahrensinnovationen in kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial. Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige in folgenden drei Leistungsstufen: Potenzialanalyse (Ergebnis: Machbarkeitsstudie), Vertiefungsberatung (Ergebnis: Realisierungskonzept) sowie Projektmanagement zur Umsetzung. Die Gutscheine können mehrfach beantragt werden.
Innovationsgutschein go-digital
Dieser Gutschein hat das Ziel Geschäftsprozesse in KMU mithilfe digitaler Lösungen zu optimieren und damit service- und kundengerechter, effizienter und sicherer zu gestalten. Dies soll wesentlich durch den Aufbau moderner IT-Systeme erreicht werden.
Die Beratung erfolgt hier in den drei Modulen Digitale Geschäftsprozesse (Digitalisierung von Gesamt- oder Teilprozessen; unternehmensintern und in den Außenbeziehungen zu Lieferanten und Kunden, …), Digitale Markterschließung (Online-Marketing-Strategie, Internetpräsenz, Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen, online-shops, …) sowie IT-Sicherheit (Risiko- und Sicherheitsanalyse, Verbesserung IT-Sicherheitsmanagement, Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität, …).
Erreicht werden soll dies durch ein Vorgehen des autoriserten Beratungsunternehmens, das eine Potenzialanalyse und ein Realisierungskonzept zur konkreten Umsetzung beinhaltet.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung beträgt für beide Gutscheine in allen Leistungsstufen bis zu 50 Prozent der vorhabensbezogenen Ausgaben. Der Umfang der Förderung variiert - je nach Leistungsstufe - zwischen 8 und 20 Beratertagen die innerhalb eines Zeitraums von bis zu einem Jahr eingelöst werden können. Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 1100 Euro förderfähig. Es können im Programm go-inno Fördermittel im maximalen Wert von 20.000 € pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Im Programm go-digital sind im Hauptmodul ebenfalls Beratungsleistungen von maximal 20 Beratertagen förderfähig. Darüber hinaus können bei Bedarf in einem Nebenmodul bis zu 10 weitere Beratertage gefördert werden.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt für die Durchführung der Beratungen sind vom BMWi bzw. vom Projektträger autorisierte Beratungsunternehmen. Diese geben auch die BMWI-Gutscheine für dieses Förderprogramm aus.Der Projektträger für go-innovativ ist der DLR (siehe www.dlr.de); der Projektträger für go-digital ist die Euronorm GmbH (siehe: www.euronorm.de). Begünstigt werden kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Deutschland. Die Obergrenzen für die Förderfähigkeit (Beschäftigte und Jahresumsatz) können der Förderrichtlinie entnommen werden (siehe unter www.bmwi-innovationsgutscheine.de).
Ablauf der Förderung:
Interessierte Betriebe suchen sich eines der vom BMWI autorisierten Beratungsunternehmen heraus, erhalten dort einen Beratungsgutschein und schließen einen Beratungsvertrag nach vorgegebenem Muster ab. Ergebnis der Beratung ist ein Verwendungsnachweis mit Sachbericht inklusive eines Soll-Ist-Abgleichs über die geplanten und durchgeführten Beratungsleistungen, der durch das Beratungsunternehmen zu erstellen ist. Nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt die Auszahlung der Fördermittel an das Beratungsunternehmen. Der beratene Betrieb hat den Restbetrag an das Beratungsunternehmen zu zahlen.
Die Laufzeit der go-inno-Förderung und die der go-digital-Förderung endet am 30. Juni 2024.
Ziel des Programms ist es, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der beratenen Unternehmen zu erhöhen. Dazu werden Gutscheine für Beratungsleistungen in den beiden Bereichen Innovation und Digitalisierung angeboten.
Innovationsgutschein „go-inno“
Dieses unterstützen Produkt- und technische Verfahrensinnovationen in kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial. Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige in folgenden drei Leistungsstufen: Potenzialanalyse (Ergebnis: Machbarkeitsstudie), Vertiefungsberatung (Ergebnis: Realisierungskonzept) sowie Projektmanagement zur Umsetzung. Die Gutscheine können mehrfach beantragt werden.
Innovationsgutschein go-digital
Dieser Gutschein hat das Ziel Geschäftsprozesse in KMU mithilfe digitaler Lösungen zu optimieren und damit service- und kundengerechter, effizienter und sicherer zu gestalten. Dies soll wesentlich durch den Aufbau moderner IT-Systeme erreicht werden.
Die Beratung erfolgt hier in den drei Modulen Digitale Geschäftsprozesse (Digitalisierung von Gesamt- oder Teilprozessen; unternehmensintern und in den Außenbeziehungen zu Lieferanten und Kunden, …), Digitale Markterschließung (Online-Marketing-Strategie, Internetpräsenz, Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen, online-shops, …) sowie IT-Sicherheit (Risiko- und Sicherheitsanalyse, Verbesserung IT-Sicherheitsmanagement, Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität, …).
Erreicht werden soll dies durch ein Vorgehen des autoriserten Beratungsunternehmens, das eine Potenzialanalyse und ein Realisierungskonzept zur konkreten Umsetzung beinhaltet.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung beträgt für beide Gutscheine in allen Leistungsstufen bis zu 50 Prozent der vorhabensbezogenen Ausgaben. Der Umfang der Förderung variiert - je nach Leistungsstufe - zwischen 8 und 20 Beratertagen die innerhalb eines Zeitraums von bis zu einem Jahr eingelöst werden können. Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 1100 Euro förderfähig. Es können im Programm go-inno Fördermittel im maximalen Wert von 20.000 € pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Im Programm go-digital sind im Hauptmodul ebenfalls Beratungsleistungen von maximal 20 Beratertagen förderfähig. Darüber hinaus können bei Bedarf in einem Nebenmodul bis zu 10 weitere Beratertage gefördert werden.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt für die Durchführung der Beratungen sind vom BMWi bzw. vom Projektträger autorisierte Beratungsunternehmen. Diese geben auch die BMWI-Gutscheine für dieses Förderprogramm aus.Der Projektträger für go-innovativ ist der DLR (siehe www.dlr.de); der Projektträger für go-digital ist die Euronorm GmbH (siehe: www.euronorm.de). Begünstigt werden kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Deutschland. Die Obergrenzen für die Förderfähigkeit (Beschäftigte und Jahresumsatz) können der Förderrichtlinie entnommen werden (siehe unter www.bmwi-innovationsgutscheine.de).
Ablauf der Förderung:
Interessierte Betriebe suchen sich eines der vom BMWI autorisierten Beratungsunternehmen heraus, erhalten dort einen Beratungsgutschein und schließen einen Beratungsvertrag nach vorgegebenem Muster ab. Ergebnis der Beratung ist ein Verwendungsnachweis mit Sachbericht inklusive eines Soll-Ist-Abgleichs über die geplanten und durchgeführten Beratungsleistungen, der durch das Beratungsunternehmen zu erstellen ist. Nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt die Auszahlung der Fördermittel an das Beratungsunternehmen. Der beratene Betrieb hat den Restbetrag an das Beratungsunternehmen zu zahlen.
Die Laufzeit der go-inno-Förderung und die der go-digital-Förderung endet am 30. Juni 2024.