Was ist das Ziel/der Fördergegenstand?
Mit der WIPANO-Förderung werden kleine und mittlere Unternehmen bei der erstmaligen Sicherung ihrer FuE-Ergebnisse durch Gewerbliche Schutzrechte unterstützt und angeleitet. Die Aktion wendet sich an Neulinge, die bisher noch kein Patent/Gebrauchsmuster angemeldet haben oder deren letzte Anmeldung für solche Schutzrechte mehr als fünf Jahre zurückliegt.
Erklärtes Ziel ist darüber hinaus die Förderung der wirtschaftlichen Verwertung von Innovationen in Form marktfähige Produkte / Lösungen.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Kosten der ersten Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung werden nach sogenannten Leistungspaketen bezuschusst:
 
  • LP 1: Grobprüfung der Erfindung - Förderhöhe: 375 €
  • LP 2: Detailprüfung der Erfindung - Förderhöhe: 1200 €
  • LP 3: (Strategie-)Beratung und Koordinierung Schutzrechtsanmeldung - Förderhöhe: max. 2.000 €
  • LP 4: Schutzrechtsanmeldung - Förderhöhe: max. 10.000 €
  • LP 5: Aktivitäten zur Verwertung - Förderhöhe: max. 3.000 €.
Die maximale Gesamtförderung beträgt damit 16.500.- €.

Wichtig! Um eine Förderung zu erhalten müssen mindestens die Leistungspakete 1, 2 und 4 bearbeitet werden (es sei denn die Bewertung durch den externen Dienstleister ergibt, dass dies nicht sinnvoll ist).

Wer kann die Förderung beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß der KMU-Definition der EU, die bisher noch kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben oder deren letzte Anmeldung mehr als fünf Jahre zurückliegt.

Ablauf der Förderung:
Anträge können nur über das elektronische Formularsystem "easy-online"gestellt werden. Die ausgefüllten Förderanträge sind dann in unterschriebener Papierform beim Fördergeber eingereicht werden.