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Das zum 1. August 2016 geänderte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz bietet nicht nur eine staatliche Förderung von Meistervorbereitungskursen (früher Meister-BAföG), sondern ermöglicht abhängig von individuell vorliegenden Voraussetzungen auch zinslose Kredite für Fort- oder Weiterbildungskurse mit mindestens 400 Unterrichtsstunden.
Um eine Förderung erhalten zu können, muss der angestrebte Fortbildungsabschluss rechtlich geregelt sein und über dem Niveau einer Facharbeiter- bzw. Gesellenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der unten aufgeführten Internetseite. Zudem haben wir für Sie noch einmal die für das Aufstiegs-BAföG zuständigen Ämter im Kammerbezirk und in Baden-Württemberg zusammengefasst.