Technische Beratung

Ob bei Neubauten, Umbauten, Erschließungen oder Übernahmen - immer komplexere rechtliche Normen und Vorschriften verlangen eine genaue Beschäftigtung mit technischen Vorgaben und Gegebenheiten. Damit Sie hier auf der sicheren Seite sind, können Sie sich an unsere Experten wenden. Unser Technischer Berater unterstützt Sie in mehreren Bereichen.

Betriebsstättenplanung / Standortanalyse / Standortsanierung

Sollten Sie ein Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsbauvorhaben erwägen, berät unser Technischer Berater Sie hinsichtlich der Grundlagenplanung sowie planungsrechtlicher und bauordnungsrechtlicher Fragen. Auch wenn eine Nutzungsänderung auf dem Betriebsgelände anliegt, kann unser Berater unterstützen.
In enger Zusammenarbeit mit unseren betriebswirtschaftlichen Beratern überprüft die Technische Beratung zudem auch Planungen auf mögliche Kosteneinsparungen bei überzogenen Planervorstellungen. Bei Nachbarschaftsbeschwerden kann der Technische Berater in Zusammenarbeit mit unseren Juristen beratend tätig werden. Und auch bei Fragen zum optimalen Produktionsfluss bieten wir Ihnen Unterstützung an.

Sachwertermittlungen

Die Ermittlung des Wertes Ihrer Immobilien und Maschinen kann in vielen Fällen nötig sein, etwa bei einer Betriebsübergabe, bei der Regelung von damit verbundenen Erbschaftsangelegenheiten, für Bankgespräche oder zur Sicherung und Regelung der Liquidität des Betriebes. Unser Betriebsberater ermittelt für Sie den Wert Ihres Immobilien- und Maschinenbestands. Dabei arbeitet er eng mit unseren betriebswirtschaftlichen Beratern zusammen.

Immissionsschutz (Lärmbelästigung, Nachbarrecht)

Bei handwerklicher Arbeit lässt sich Lärm selten komplett vermeiden. Dadurch bleiben in einigen Fällen Nachbarschaftsbeschwerden leider nicht aus. Unser Technischer Berater zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie beispielsweise durch betriebliche Maßnahmen oder bautechnische Veränderungen eine Klage abwehren können.

Stellungnahmen zu Bebauungsplänen / Flächennutzungsplänen

Wenn Kommunen Bebauungspläne oder Flächennutzungspläne ändern, können sich eventuell für Handwerksbetriebe Verschlechterungen ergeben, etwa bei heranrückender Wohnbebauung. Die Technische Beratung der Handwerkskammer nimmt hierbei die Handwerkerinteressen wahr, indem sie Stellungnahmen zu den Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen abgibt.

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Arbeitsstättenrichtlinien

Die Lage des Betriebsgebäudes spielt bei einer Existenzgründung, bei einer Betriebsverlagerung oder einem Neubau meist die entscheidende Rolle. Allerdings sollten Sie auch die Eignung der Räumlichkeiten im Auge behalten. Hier kann unser Technischer Berater Sie unterstützen und seine Einschätzung im Bezug auf Arbeitsstättenrichtlinien und weiteren Vorschriften abgeben.

Gewerbemietspiegel für die Region Südlicher Oberrhein

Mit dem Gewerbemietspiegel für den Südlichen Oberrhein bieten wir eine wichtige Orientierung für unsere Mitgliedsunternehmen, aber auch Existenzgründer und Vermieter. Neben Ladengeschäften und Büros finden sich auch Daten für Hotel und Gastronomie, Werkstätten und Lager in der Aufstellung. Alle weiteren Informationen finden Sie auf unsere Themenseite.

Themenseite zum Gewerbemietspiegel