Infoflyer zu "Umsatzsteuer - Anforderungen an Rechnungen"


Ab dem 1. Januar 2025 gelten besondere Regelungen für Rechnungen zwischen Unternehmern: Der Gesetzgeber hat mit dem sogen. Wachstumschancengesetz die verpflichtende elektronische Rechnung (E-Rechnung) zwischen Unternehmen schrittweise eingeführt. Die E-Rechnung ist ein strukturiertes Format, dass den Vorgaben einer EU-Richtline entspricht. Andere Rechnungsformate, wie z. B. pdf-Dokumente und Papierrechnungen, sind sogenannte sonstige Rechnungen, die nur noch an Privatpersonen gestellt werden dürfen. An unternehmerische Kunden dürfen sonstige Rechnungen nur noch innerhalb der Übergangsfristen  mit Zustimmung des Rechnungsempfängers ausgestellt werden.
Land- und Baumaschinenmechatroniker

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Alle Informationen hierzu und zu weiteren Anforderungen an Rechnungen im Umfeld der Umsatzsteuer hält ein aktualisierter Flyer des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) bereit. Der Flyer „Umsatzsteuer – Anforderungen an Rechnungen“ informiert insbesondere Unternehmensgründerinnen und -gründer über die gesetzlichen Mindestanforderungen an Rechnungen, deren Vollständigkeit und Richtigkeit Voraussetzung für den Vorsteuerabzug der Unternehmenskunden ist.


Den Flyer zum Download und weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Internetseiten des ZDH