„Praxis Arbeitsrecht“: Die 4-Tage-Woche – Was ist arbeitsrechtlich zu beachten?


Die 4-Tage-Woche wird auch im Handwerk oft im Zusammenhang mit einer höheren Arbeitgeberattraktivität und mit besseren Chancen im Wettbewerb um Fachkräfte diskutiert. Dieses Arbeitszeitmodell kann als ein Modell unter vielen anderen aus dem Instrumentenkasten der Arbeitszeitflexibilisierung von Betrieben genutzt werden. Die Vorteile und Nachteile sind dabei von Unternehmen zu Unternehmen individuell - ob eine 4-Tage-Woche für die Organisation des Betriebs und die Beschäftigten passt, muss jeder Betriebsinhaber selbst entscheiden. Für Betriebsinhaber, die sich vertieft mit dem Arbeitszeitmodell der 4-Tage-Woche befassen möchten, hat der Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH) eine Informationsbroschüre „Praxis Arbeitsrecht: Die 4-Tage-Woche – Was ist arbeitsrechtlich zu beachten?“ erstellt.
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© ArGe Medien im ZVEH

Dieses „Praxis Arbeitsrecht“ bietet einen Überblick über mögliche Modelle einer 4-Tage-Woche und zeigt die wesentlichen arbeitsrechtlichen Aspekte auf, die bei der Einführung und Ausgestaltung dieses Arbeitszeitmodells zu beachten sind. Die Informationen sind in einer Langversion umfassend aufbereitet und in einer Kurzversion grundlegend zusammengefasst – so können Unternehmen sich zuerst einen groben Überblick verschaffen, um sich anschließend tiefergehend mit dem Thema auseinanderzusetzen.


„Praxis Arbeitsrecht“: Die 4-Tage-Woche – Was ist arbeitsrechtlich zu beachten? - Langversion


„Praxis Arbeitsrecht“: Die 4-Tage-Woche – Was ist arbeitsrechtlich zu beachten? - Kurzversion