Seit 2015 gibt es in Deutschland einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Der gesetzliche Mindestlohn legt die Lohnuntergrenze fest, die nicht unterschritten werden darf. Nach der letzten Mindestlohnanhebung zum 1. Januar 2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn aktuell 12,41 Euro je Zeitstunde. Zeitgleich mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns wurden überdies die Schwellenwerte der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung angepasst, die Ausnahmen von den Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz vorsieht. Zum 1. Januar 2025 wird der gesetzliche Mindestlohn erneut erhöht. Er steigt dann auf 12,82 Euro je Zeitstunde.
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Für welche Beschäftigtenkreise und wann der gesetzliche Mindestlohn zu gewähren ist, wie dessen Höhe bestimmt wird und wer seine Einhaltung kontrolliert und durchsetzt, ist im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt. Nicht jeder Betrieb kann sich sofort umfassend in diese Materie einarbeiten und immer alle Änderungen im Blick behalten. Daher hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sein Merkblatt „Praxis Arbeitsrecht – Der gesetzliche Mindestlohn“ überarbeitet und an die aktuellen Vorgaben angepasst. Die Handreichung unterstützt die Betriebe und ihre Partner im Umgang mit den neuesten Entwicklungen in diesem Themenbereich.
Praxis Arbeitsrecht „Der gesetzliche Mindestlohn“ zum Download
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