Die Innungen des Kraftfahrzeugmechaniker-Handwerks unterhalten eigene Schiedsstellen für Streitigkeiten der Mitgliedsbetriebe mit Kunden. Diese Schiedsstellen erreichen Sie unter folgenden Telefonnummern:
- KFZ-Innung Freiburg: 0761 551065
- KFZ-Innung Ortenau: 0781 25786
- KFZ-Innung Lörrach: 07621 422366
Internetpräsenz der Kfz-Innung Freiburg mit Schlichtungsstelle
Bei Streitigkeiten zwischen Handwerkern und Verbrauchern kann die Handwerkskammer Freiburg zur Vermittlung angerufen werden. Unter der Voraussetzung dass beide Parteien einverstanden sind, versuchen wir dann eine gütliche Einigung zwischen den Kontrahenten zu vermitteln. Dieses Verfahren beginnt mit einem schriftlichen Antrag auf gütliche Vermittlung einer oder beider Parteien an die Handwerkskammer Freiburg. Bitte teilen Sie uns hierbei den genauen Sachverhalt mit, gegebenenfalls unter Beifügung der entsprechenden Unterlagen.
Falls die Qualität der Arbeit oder die Preise im Streit stehen, sind Sachverständige hinzuzuziehen. Bei der Auswahl des Sachverständigen können Ihnen unsere Rechtsberater helfen. Unsere Sachverständigen-Datenbank bietet Ihnen einen kompakten Überblick über alle Sachverständigen im Kammerbezirk. Den Auftrag müssen die Parteien dem Gutachter aber selbst erteilen. Sie sollten sich deshalb im Vorfeld über die Person des Sachverständigen und die Frage der Kostentragung einigen. Das Ende des Vermittlungsverfahrens bildet regelmäßig eine Empfehlung der Handwerkskammer, wie eine Streitigkeit rechtlich angemessen zu erledigen wäre. Zwangsmittel stehen der Handwerkskammer weder während noch nach Abschluss des Versuchs einer gütlichen Vermittlung zur Verfügung. Wir weisen außerdem darauf hin, dass das Verfahren der gütlichen Vermittlung auf den Lauf von Fristen, insbesondere Verjährungsfristen, keinen Einfluss hat!
Bitte beachten Sie: Isolierte Rechtsauskünfte oder Rechnungsprüfungen an Verbraucher/Auftraggeber dürfen nicht erteilt werden.
Falls die Qualität der Arbeit oder die Preise im Streit stehen, sind Sachverständige hinzuzuziehen. Bei der Auswahl des Sachverständigen können Ihnen unsere Rechtsberater helfen. Unsere Sachverständigen-Datenbank bietet Ihnen einen kompakten Überblick über alle Sachverständigen im Kammerbezirk. Den Auftrag müssen die Parteien dem Gutachter aber selbst erteilen. Sie sollten sich deshalb im Vorfeld über die Person des Sachverständigen und die Frage der Kostentragung einigen. Das Ende des Vermittlungsverfahrens bildet regelmäßig eine Empfehlung der Handwerkskammer, wie eine Streitigkeit rechtlich angemessen zu erledigen wäre. Zwangsmittel stehen der Handwerkskammer weder während noch nach Abschluss des Versuchs einer gütlichen Vermittlung zur Verfügung. Wir weisen außerdem darauf hin, dass das Verfahren der gütlichen Vermittlung auf den Lauf von Fristen, insbesondere Verjährungsfristen, keinen Einfluss hat!
Bitte beachten Sie: Isolierte Rechtsauskünfte oder Rechnungsprüfungen an Verbraucher/Auftraggeber dürfen nicht erteilt werden.
Ihre Ansprechpartner
EU-Beratung/Rechtsberatung
Telefon 0761 21800-135
Fax 0761 21800-333
martha.routen@hwk-freiburg.de
Assistenz der Abteilung Justitiariat, Innungswesen und Beitrag
Telefon 0761 21800-180
Fax 0761 21800-333
petra.ruf@hwk-freiburg.de