Für bestimmte Handwerksbetriebe besteht seit dem 1. Oktober 2017 eine Mitteilungspflicht an das elektronische Transparenzregister. Im Geldwäschegesetz (GwG) ist geregelt, dass ein sogenanntes Transparenzregister eingerichtet wird. Das Register sieht Angaben zu den Eigentümerstrukturen von Unternehmen, Stiftungen und ähnlichen Gestaltungen sowie entsprechende Mitteilungspflichten der Betroffenen vor. Die Mitteilungspflicht zielt darauf ab, öffentlich zu machen, welche natürliche Person hinter einer Gesellschaft steht. Welche handwerksbetriebe das betreffen könnte und welche Auswirkungen das Gesetz hat, haben wir in einem Merkblatt zusammengefasst.
Viele Themenfelder innerhalb eines Handwerksunternehmens haben zivilrechtliche Auswirkungen. Ob beim
- Kaufrecht
- Mietrecht
- Wettbewerbsrecht
- Gesellschaftsrecht oder bei der
- Betriebsübernahme/-übergabe,
Vertragsmuster
Für die verschiedenen Rechtsgebiete haben wir Vertragsmuster entwickelt, die wir Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung stellen. Unsere Rechtsberater stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie unseren untenstehenden Hinweis zur Haftung.*Merkblätter zum Einsatz von Subunternehmern
Zahlreiche Handwerksunternehmen arbeiten bei größeren Aufträgen mit Subunternehmern zusammen. Bei solchen Konstellationen ist eine Vielzahl von Vorgaben zu beachten; bei Verstößen drohen empfindliche Strafen. Damit Sie als Handwerksbetrieb die größten Fallstricke kennen und vermeiden können, haben unsere Experten zwei Merkblätter zu diesem teilweise unübersichtlichen Thema erstellt – eines zum Einsatz von inländischen Subunternehmern und eines zum Einsatz von Subunternehmern aus dem EU-Ausland. Diese sollen Ihnen einen Überblick verschaffen, was beim Einsatz von EU-Subunternehmern in Deutschland zu beachten ist. Beachten Sie jedoch, dass die darin aufgeführten Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und lediglich als Orientierungshilfe für den Regelfall dienen. Bei Fragen zu diesem Themenbereich stehen Ihnen unsere Rechtsberater gerne zur Verfügung.Wettbewerbsrecht
irmen bemühen sich mit Hilfe von Werbemaßnahmen und deren Botschaften, potentielle Konsumenten zu beeinflussen und positiv für sich und die eigenen Produkte einzunehmen. Kreativität ist dabei unerlässlich - allerdings sind ihr durch die Wettbewerbsgesetze enge Grenzen gesetzt. Verstöße kommen teuer zu stehen. Gerade vor Gericht sind die Streitfälle wegen der sehr hohen Streitwerte, die sich sowohl in den Gerichtsgebühren, als auch bei den Anwaltskosten niederschlagen, alles andere als eine Kleinigkeit.Es ist daher außerordentlich wichtig die Voraussetzungen zulässiger und die Folgen unzulässiger Werbung zu kennen und richtig einzuschätzen. Wir bieten Ihnen deshalb eine Beratungsmöglichkeit in Fragen des Wettbewerbsrechts.
Einige weitere zu beachtende Vorschriften sind zudem in der 2010 in Kraft getretenden Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) festgelegt.
Diese regelt, welche Informationen jeder Dienstleister (und somit fast jeder Handwerker) und jeder Sachverständige dem Kunden vor einem Vertragsabschluss zur Verfügung stellen muss. Alle wichtigen Informationen rund um die DL-InfoV haben unsere Rechtsberater in einem Informationsblatt für Sie zusammengetragen.
Ihre Ansprechpartner
EU-Beratung/Rechtsberatung
Telefon 0761 21800-135
Fax 0761 21800-333
martha.routen@hwk-freiburg.de