Die 42 gewählten Mitglieder, von denen 28 selbstständige Handwerker oder Inhaber von Betrieben des handwerksähnlichen Gewerbes sowie 14 Arbeitnehmervertreter sind, bestimmen maßgeblich die Grundsatzentscheidungen der Kammer und üben das Budgetrecht aus. Die Mitglieder der Vollversammlung wählen aus ihren Reihen den Präsidenten, die beiden Vizepräsidenten sowie die weiteren Mitglieder des Vorstands. Ihm obliegt in Zusammenarbeit mit der hauptamtlichen Geschäftsführung die Verwaltung der Handwerkskammer.
Dem Vorstand gehören bei der Handwerkskammer Freiburg neun Mitglieder an. Davon vertreten sechs Mitglieder die Arbeitgeber und drei Mitglieder die Arbeitnehmer im Handwerk. Dem Vorstand stehen der Präsident und zwei Vizepräsidenten vor. Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellen jeweils einen Vizepräsidenten. Die Handwerkskammer bildet außerdem ständige Ausschüsse und kann für bestimmte Angelegenheiten besondere Ausschüsse einrichten.
Dem Vorstand gehören bei der Handwerkskammer Freiburg neun Mitglieder an. Davon vertreten sechs Mitglieder die Arbeitgeber und drei Mitglieder die Arbeitnehmer im Handwerk. Dem Vorstand stehen der Präsident und zwei Vizepräsidenten vor. Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellen jeweils einen Vizepräsidenten. Die Handwerkskammer bildet außerdem ständige Ausschüsse und kann für bestimmte Angelegenheiten besondere Ausschüsse einrichten.