Präambel
Die Handwerkskammer Freiburg repräsentiert als Selbstverwaltungseinrichtung das Handwerk in seiner Gesamtheit und spiegelt seine gewerkübergreifende Identität wider. Sie ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts hoheitlich tätig, nimmt die Interessenvertretung ihrer gesetzlichen Mitglieder wahr und fördert das Gesamthandwerk in ihrem Kammerbezirk. In allen Bereichen des öffentlich-rechtlichen und wirtschaftlichen Handelns ist die Handwerkskammer Freiburg an Recht und Gesetz gebunden und den Regelungen ihrer Satzung sowie den daraus abgeleiteten Vorschriften und Beschlüssen verpflichtet.Dieser Verhaltenskodex bietet den ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen der Handwerkskammer Freiburg einen Orientierungsrahmen. Er kann durch entsprechende Leitlinien, Anweisungen und Prozesse konkretisiert werden.
Grundsätze
Die Handwerkskammer Freiburg ist in ihrer Region verwurzelt und bekennt sich ausdrücklich zum Wertekanon des ehrbaren Handwerkers: Integrität, langfristiges Denken, nachhaltiges Handeln, gesellschaftliche und soziale Verantwortung. Basierend auf diesen Werten haben die ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen der Handwerkskammer Freiburg stets die Interessen ihrer Mitglieder im Fokus.Die Handwerkskammer Freiburg arbeitet effizient, leistungsorientiert und wirtschaftlich. Die Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich erhoben, um die Kammeraufgaben zu bewältigen. Sie geht sparsam und verantwortungsvoll mit den finanziellen Ressourcen um. Die persönliche Integrität des Ehren- und Hauptamts ist dabei das Fundament, um Rechtsrisiken zu vermeiden und dauerhaft eine positive Entwicklung, verbunden mit einem hohen Ansehen der Handwerkskammer zu gewährleisten. Die hauptamtlich tätigen Führungskräfte der Handwerkskammer Freiburg haben Vorbildfunktion und tragen besondere Verantwortung für die Einhaltung dieser Grundsätze in ihrem Zuständigkeitsbereich. Sie achten und schätzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit ihrer Motivation und Arbeit maßgeblich zum Erfolg der Handwerkskammer Freiburg beitragen. In diesem verantwortungsbewussten Miteinander gestalten sie ihre Entscheidungen nachvollziehbar und transparent.
Im Einklang mit Recht und Gesetz
Die Handwerkskammer Freiburg duldet keine Form strafrechtlich relevanten Verhaltens. Insbesondere Betrug, Bestechung, Untreue oder Korruption werden aufs Schärfste verurteilt. Sie verpflichtet sich, Verstößen präventiv entgegenzuwirken und Meldestellen für Hinweisgeber einzurichten.Zuwendungen, insbesondere Geschenke und Einladungen dürfen von Ehren- und Hauptamt der Handwerkskammer Freiburg nur angenommen werden, soweit sie in Art, Menge und Wert für den jeweiligen Anlass und mit Blick auf die Funktion und die berufliche Position der Beteiligten angemessen sind, transparent gewährt werden und die Objektivität der Beziehungen zum Zuwendenden nicht beeinträchtigen. Entsprechendes gilt für Einladungen und Vergünstigungen für Begleitpersonen. Die Einforderung von Geschenken oder Zuwendungen ist ungeachtet des Werts ebenso wie die Annahme von Geldgeschenken ausnahmslos untersagt.
Einladungen und andere Vorteile dürfen Dritten gegenüber nur aus dienstlichem Anlass ausgesprochen bzw. gewährt werden. Für Art, Menge und Wert gelten die gleichen Maßstäbe wie für deren Annahme. Geschenke werden nur bei gesellschaftlich üblichen Anlässen und nur im angemessenen Rahmen gewährt. Repräsentationskosten müssen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit genügen. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Regelungen zur Annahme von Geschenken in einer gesonderten Anweisung festgeschrieben.
Dienstfahrzeuge und Fahrdienste werden ausschließlich für den Dienstgebrauch eingesetzt, soweit nicht vertraglich eine private Nutzung ausdrücklich vereinbart oder im Einzelfall ausnahmsweise zugelassen ist.
Für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben und zur Sicherstellung ihres umfassenden Leistungsspektrums erhebt, speichert und verarbeitet die Handwerkskammer Freiburg personenbezogene Daten. Sie achtet das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen und geht verantwortungsvoll unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Regeln mit den Daten um.
Vermeidung von Interessenskonflikten
Das Ehren- und Hauptamt der Handwerkskammer Freiburg nimmt die Interessen der Mitgliedschaft wahr und steht für Transparenz und Integrität.Die im Ehren und Hauptamt Tätigen lassen sich nicht von persönlichen Interessen und Beziehungen leiten, verhalten sich wettbewerbsneutral, unparteiisch und uneigennützig. Sie ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Das öffentliche Auftreten ist entsprechend ihrer Funktion in der Handwerkskammer Freiburg einwandfrei und an den Interessen der Mitglieder auszurichten.
Eventuelle Nebentätigkeiten sind nur zulässig, wenn keine Interessenkonflikte zur Tätigkeit bei der Handwerkskammer Freiburg bestehen oder zu befürchten sind.
Die Teilnahme von Betrieben an Vergabeverfahren der Handwerkskammer Freiburg, mit denen Mitglieder des Vorstandes unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise wirtschaftlich in Verbindung stehen, verpflichtet zu einem Höchstmaß an Sorgfalt und Transparenz. Ehrenamts- und Geschäftsführungsmitglieder dürfen keine privaten Aufträge an Geschäftspartner der Handwerkskammer Freiburg erteilen, wenn ihnen hierdurch wirtschaftliche oder rechtliche Vorteile entstehen.
Sponsoring, Werbung und Spenden sind zulässig, soweit nicht der Anschein einer möglichen Beeinflussung der Handwerkskammer Freiburg erweckt wird.
Freiburg, im November 2023
Der Verhaltenskodex für das Ehren- und Hauptamt der Handwerkskammer Freiburg zum Download